BVfK - Wochenendticker 22. September 2018

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Autoscout24-Versprechen: Dialog mit dem Handel auf Augenhöhe.

 

BVfK im Justizministerium: Gesetz zur Verjährungsverkürzung muss geändert werden.

 

Legal Tech“ - digital-automatisierte Rechtsberatung. Crash im Anwaltsmarkt?

 

Merkel für Hardware-Nachrüstungen.

 

ADAC: Moderne Diesel mit Euro 6d-TEMP sind sehr sauber.

 

Heycar: Auch Händler können einsteigen.

 

Hessen will Fahrverbots-Urteil anfechten.

 

Schwacke: WLTP als "Mutter vieler Probleme".

 

Wittlich-News: Nächste Auktion 29.09.2018

 

Retro Classics Cologne 2018: BVfK-Stand bereits zu 50% belegt.

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

WBMC-Fahrzeugintegration - WBMC-Fahrzeugbestand jetzt auf Ihrer Homepage 

 

WBMC: Aktuelle Fahrzeugangebote.

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

„Von modernen Assistenzsystemen darf keine Perfektion erwartet werden“

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

wie gewohnt beendet der September schlagartig die etwas ruhigere Ferienzeit. Veranstaltungen und Termine folgen Schlag auf Schlag und geben vielfältige Möglichkeiten zur Pflege wichtiger Kontakte, Weiterentwicklung kleiner und großer Projekte und Suche nach Lösungsmöglichkeiten bei anstehenden Problemen.

(Bild links: Jochen Kurz, Director Product Management - Customer Marketing bei AutoScout24 im Gespräch mit Ansgar Klein)

Nach dem Auftakt durch die Automechanika in Frankfurt folgte am vergangenen Dienstag eine länger geplante Reise zu Autoscout24 nach München, um dort nach Personalwechsel und Neuordnung von Zuständigkeiten den so wichtigen konstruktiven Dialog fortzusetzen. Der gerade gegenüber den Börsen regelmäßig erhobenen Forderung nach einer Partnerschaft auf Augenhöhe folgten konstruktive Vorschläge und positive Resonanz auf die Kritik an vielen Details, wie etwa der Preisbewertung. In greifbarer Nähe ist übrigens auch das Wiedererscheinen der BVfK-Signalisation bei Autoscout gerückt. Die Verzögerung ist einem der aktuellen Rechtslage geschuldeten umfangreichen Umbau des Gütesiegelbereichs geschuldet.

(Bild links: Gustav-Heinemann-Saal im BMJV)

Tags darauf ging’s von München weiter nach Berlin ins Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, BMJV, wo der BVfK gemeinsam mit anderen bedeuten Verbänden und Vertretern des Ministeriums über eine Gesetzesänderung im Zusammenhang mit der Verjährungsfrist beim Gebrauchtwagenkauf beriet.

Anlass war das so genannte Fehrenschild-Urteil des EuGH, welches für eine kaum zu verstehende Differenzierung zwischen Haftungsfrist und Verjährungsfrist, wie auch in Folge dafür sorgt, dass die bisherige gesetzliche Regelung, auf der die meisten Vertragsformulare basieren, problematisch wird.

Der BVfK hat bereits mit Bekanntwerden dieser EuGH-Entscheidung beim jüngsten Deutschen Autorechtstag im Übrigen als erster Formularentwickler begonnen, seine Vertragsformulare entsprechend zu überarbeiten. Das Ergebnis steht BVfK-Mitgliedern im geschlossenen Bereich der BVfK-Website inzwischen zum kostenlosen Download zur Verfügung, wenngleich maßgebliche juristische Stimmung die Auffassung vertreten, dass auch die bisherigen Vertragsgestaltungen nicht zu Problemen führen dürften.

(Bild links: ADAC-Generalsyndikus Christian Reinicke)

Diese Auffassung vertrat jedenfalls Prof. Dr. Stefan Lorenz beim großen 39. ADAC JuristenCongress, der vom vergangenen Donnerstag bis zum heutigen Samstag in Bremen stattfand. Über 600 ADAC-Vertragsanwälte und Vertreter befreundeter Verbände, wie dem BVfK, trafen sich wie gewohnt alle zwei Jahre, um sich über aktuelle Brennpunkte und Veränderungen rund ums Blech in juristischer Hinsicht auf den neuesten Stand zu bringen. Es ging um aktuelle Rechtsfragen des Autokaufs ebenso, wie das strafrechtliche Fahrverbot neuer Prägung, die Anspruchsübertragung im Personenschadensrecht und ganz besonders brisant: „Legal Tech“, die digital-automatisierte Rechtsberatung als drohender Crash im Anwaltsmarkt.

Ihr BVfK war wie gewohnt überall und mittendrin dabei, um, wo immer es ging, dafür zu sorgen, dass nichts unversucht gelassen wird, um

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

zu erreichen.

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Wittlich-News: Nächste Auktion 29.09.2018

Der BVfK-Kooperationspartner Wittlich informiert:

Nächste Autkion am Samstag, den 29.09.2018

Besichtigung ab 10:00, Auktion ab 12:00

Ort: Im Ahlen 9, 56269 Dierdorf

Empfehlungen aus unserem Auktionskatalog:

Mercedes SLS AMG Roadster, 1. Hand, EZ: 2012 Kilometerstand: 21.050 Aufrufpreis 151.000 € Differenzbesteuertreis 69.000 €

Porsche 911 3.2 Cabrio EZ: 1988 Kilometerstand: 24.910 Meilen, Aufrufpreis 69.000 € Differenzbesteuert

Hier zum kompletten Auktionskatalog

Kfz-Pfandhaus Wittlich. Ihr Partner bei finanziellen Engpässen

Nutzen Sie unseren Autopfand-Kredit, um Ihren finanziellen Engpass schnell zu überbrücken. Als staatlich geprüftes Kfz-Pfandkredithaus sind wir Ihr vertrauensvoller Partner für die Beleihung Ihres Fahrzeugs.

Aktuelles Thema: Geldgeschäfte sind Vertrauenssache. Daher hat auch der Gesetzgeber strenge Regeln für die Vergabe von Pfandkrediten erlassen. Diese haben bereits seit Jahrzenten Bestand. Besonders Sie als Kunde sollen dadurch geschützt werden. Vorgaben sind zum Beispiel die jederzeitige Möglichkeit einen Pfandkredit wieder abzulösen oder, dass Sie niemals persönlich haften.

Die Überwachung dieser Vorschriften übernimmt neben den Gewerbeämtern auch der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e. V. Als Mitglied unterliegen wir dieser Aufsicht. 250 Mitglieder zählt der Verband, welcher bereits seit 1950 besteht.     

Wussten Sie's? Auch in Berlin haben wir eine Anlaufstelle für Sie!            

Ihre Ansprechpartner:

Thomas Wittlich 0171 / 745 17 39 tw@wittlich-gruppe.com      

Christoph Wittlich 0171 / 62 67 677 cw@wittlich-gruppe.com 

>>> Hier geht´s zu den vollständigen Wittlich-News.

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Retro Classics Cologne 2018: BVfK-Stand bereits zu 50% belegt.

Der BVfK wird sich in diesem Jahr gemeinsam mit seinen Old- und Youngtimerhändlern auf einem rundum zugänglichen 370 qm großen "Inselstand" zentral im Bereich des Übergangs von Halle 6 zur Halle 9 präsentieren.Die Messedauer wurde um einen Tag verlängert und dauert somit nun von Donnerstag bis Sonntag. Verkaufte Fahrzeuge können gegen neue getauscht werden, so dass man pro Ausstellungsplatz bis zu vier Fahrzeuge präsentieren kann. Trotz der Verbesserung bleiben die anteiligen Kosten je Fahrzeug auf dem günstigen Niveau wie im vergangenen Jahr und betragen 650,- € je Stellplatz.BVfK-Kollegen profitieren von der gegenseitigen Hilfsbereitschaft, so dass eine ständige Präsenz am Stand nicht erforderlich ist.

Rechtzeitige Reservierung der Ausstellungsflächen ist ebenso empfohlen, wie die Anforderung von Freikarten (begrenzt):

oldtimer@bvfk.de /   www.retro-classics-cologne.de

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

WBMC-Fahrzeugintegration - WBMC-Fahrzeugbestand jetzt auf Ihrer Homepage 

Nach einiger Enwicklungszeit können wir Ihnen, wie vor Kurzem angekündigt, den Prototypen unserer Fahrzeugintegration für die eigene Händler-Homepage präsentieren. 

>>> Jetzt hier die Live-Demo ansehen

Damit ist es möglich Fahrzeuge in 2 Kanälen zu verkaufen, B2C auf Ihrer Homepage und B2B an die BVfK-Händlerkollegen über das WBMC-Portal. Die Schnittstelle bindet automatisch und live Ihren gesamten Fahrzeugbestand auf Whobuysmycar (von Autoscout importiert und manuell angeleget) auf Ihrer Händlerseite ein und integriert diesen fest in den Quellcode der Seite. Dabei ist nur darauf zu achten, dass Sie in den Fahrzeugdetails, im Händlerbereich der WBMC-Seite, auch einen B2C-Preis eingetragen haben, denn die Schnittstelle zu Ihrer Homepage fragt natürlich nur diesen Preis ab. 

Für Wordpress-CMS können wir ein Plugin zur Verfügung stellen, womit Sie günstig und mit nahezu Null-Aufwand Ihre Fahrzeuge auf die eigene Seite bringen. Neben dem aktuellen Design-Template, wird es in Kürze noch weitere geben, die ganz leicht ausgewählt werden können, um die Darstellungsvarianten zu wechseln. Andere CMS können wir aber auch bedienen. 

Es folgen noch ein paar Änderungen und Anpassungen in Funktion und Design geben, um z.Bsp. einzelne Fahrzeuge ausschließen zu können. Auch hier sind natürlich wieder Ihre Optimierungsvorschläge und Anregungen  jederzeit willkommen, gerne per E-Mails an: m.manthey@bvfk.de.

Die Reise unserer Entwicklungsarbeit geht erkennbar in Richtung Fahrzeugverwaltung, was natürlich noch etwas Zeit für die Entwicklung von grundlegenden Funktionen wie Kundenverwaltung und Dokumenten-Management benötigt. Der Anforderungskatalog ist umfangreich und mit Euren Ideen interessant und herausfordernd. Und, da können wir Sie beruhigen, es ist in absehbarer Zeit zu bewältigen.

Ihr BVfK-IT-Team

Marcel Manthey und Waldemar Trommenschläger

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Aktuelle Fahrzeugangebote:

 

 
 

Opel-Astra

EZ: 2009
km-Stand: 88762

B2B Preis:

€ 3.999

 
 
 
 

Toyota-Yaris

EZ: 2015
km-Stand: 42900

B2B Preis:

€ 11.749

 
 
 
 

Ford-Fiesta 1.0 EcoBoost MT (100 PS / 74 KW)

EZ: 2018
km-Stand: 0

Errechneter Preis unter Berücksichtigung der Händlermarge sowie der Zustandsangaben des Anbieters:

€ 13.446

 
 
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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

„Von modernen Assistenzsystemen  darf keine Perfektion erwartet werden“

 

AG Dortmund: Fehler von Assistenzsystemen begründen keinen Sachmangel

Das AG Dortmund hat mit seinem Urteil vom 07.08.2019 entschieden, dass es sich bei Assistenzsystemen um relativ neue Produkte handelt, bei denen eine gewisse Fehleranfälligkeit nicht ausgeschlossenen werden kann und eine solche vielmehr vom Käufer hinzunehmen ist.  

In dem zugrunde liegenden Fall erwarb der Käufer einen neuen Mercedes Benz E 220 d mit dem Assistenzsystem „Drive Pilot“. Nach Übergabe des Fahrzeugs rügte er diverse Mängel an diesem System. Nach seinem Vortrag habe das Fahrzeug bei eingeschaltetem Assistenzsystem auf der Autobahn plötzlich herunter gebremst, obwohl eine höhere Geschwindigkeit ausdrücklich erlaubt gewesen sei. Bei einer anderen Gelegenheit habe das Fahrzeug unerwartet beschleunigt, obwohl sich die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Straße nicht geändert habe. Schließlich sei die Temporegulierung des Fahrzeugs im Drive Pilot Modus uneinheitlich, da manchmal vor einem Verkehrsschild und manchmal erst danach abgebremst werde.

Der Käufer forderte daraufhin eine Minderung des Kaufpreises. Da der verkaufende Händler dieses Begehren zurück wies und eine Einigung nicht erzielt werden konnte, landete der Fall vor dem AG Dortmund.

Das Gericht konnte auch nach Einholung eines Sachverständigengutachtens keinen erheblichen Sachmangel erkennen. Demzufolge wurde die Klage abgewiesen.

Zur Begründung wurde u.a. angeführt, dass Assistenzsysteme nach dem heutigen Stand der Technik nicht mit einem menschlichen Fahrer gleichzusetzen seien, der auf die Besonderheiten im Straßenverkehr stets vorausschauend reagiere. Des Weiteren seien derartige Systeme verhältnismäßig neu und fehleranfällig, was ein Käufer grundsätzlich hinnehmen müsse. Ein Mangel würde nach Auffassung des Gerichts nur dann vorliegen, wenn das das Fahrzeug sich bei eingeschaltetem Assistenzsystem verkehrsordnungswidrig verhalte, wofür der vorliegende Fall keine Anhaltspunkte liefere.

 (AG Dortmund, Urt. v. 07.08.2018, Az. 425 C 9453/17)

BVfK Anmerkung:

Dieser Fall zeigt sehr anschaulich, dass nicht jede Komforteinbuße am Fahrzeug einen Sachmangel begründet und gerade bei den neuen Fahrerassistenzsystemen am Markt der „Stand der Technik“ ein schlagkräftiges Argument gegen unberechtigte Ansprüche des Käufers darstellen dürfte.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

 

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>>> Anfrage-Ersteinschätzung

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>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Termine:

15. – 18. November 2018 Retro Classics Cologne. BVfK-Händler präsentieren ihre Oldtimer auf einem eigenen Stand.  www.retro-classics-cologne.de Teilnehmerinformationen: 2018-retro-koeln@bvfk.de

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